Preisrahmen selbst setzen
Definieren Sie Leistung, Termine und Providerbudget. Die Netzwerkgebühr berücksichtigen Sie in Ihrer Kalkulation, bevor Sie ausschreiben.
Für professionelle Dispositionen
Sie kalkulieren Kundenpreis, Zieldeckungsbeitrag, weitere Fallkosten und die IMTO-Gebühr. Daraus legen Sie den Preisrahmen für den Bestatterpool fest. Bestatter bieten selbst an; Sie vergleichen und entscheiden über den Zuschlag.
Persönlich geprüfter B2B-Zugang. Antrag und Freischaltung ohne Anmeldekosten.
Ein Auftrag liegt vor, aber am Abholort fehlt ein verfügbarer Bestatter. Sie suchen Kontakte, fragen Preise ab und rechnen nach, ob der Auftrag noch passt. In IMTO beschreiben Sie die Leistung und Ihren Preisrahmen, vergleichen eingehende Angebote und dokumentieren die Vergabe am selben Fall.
Ihr Zieldeckungsbeitrag bestimmt den Einkaufsspielraum; ein passendes Angebot entscheidet, ob die Vergabe möglich ist.
Definieren Sie Leistung, Termine und Providerbudget. Die Netzwerkgebühr berücksichtigen Sie in Ihrer Kalkulation, bevor Sie ausschreiben.
Vergleichen Sie eingehende Angebote nach Preis und Leistung. Sie entscheiden über den Zuschlag; Anbieter entscheiden selbst, ob sie anbieten.
Nach der Vergabe bleiben Fahrerzuweisung, bestätigte Statusmeldungen, Dokumente und Übergaben mit dem Auftrag verbunden.
Sie führen die Vergabe. IMTO verbindet die Beteiligten über ihre jeweiligen Zugänge mit demselben Fall.
Sie erfassen den Fall, setzen das Providerbudget, vergleichen Angebote und entscheiden über den Zuschlag.
Sie prüfen die reduzierte Ausschreibung, kalkulieren ihren eigenen Preis und bieten nur an, wenn die Leistung für sie passt.
Nach dem Zuschlag weist der Partner einen Fahrer zu. Gemeldete Transportstände und die bestätigte Übergabe bleiben am Fall nachvollziehbar.
Vor der Vergabe kalkulieren
Bei betreuter Disposition trägt die Disposition die Netzwerkgebühr. Sie können diese vorab zusammen mit dem Providerpreis, weiteren Fallkosten und Ihrem gewünschten Deckungsbeitrag kalkulieren. Eine tragfähige Vergabe setzt ein passendes Anbieterangebot voraus.
Kundenpreis minus gewünschter Deckungsbeitrag und weitere Fallkosten ergibt das Budget für Bestatterpreis plus IMTO-Gebühr. Weil die Gebühr vom bezuschlagten Bestatterpreis abhängt, prüfen Sie die passende Gebührenstufe für das konkrete Angebot.
Fiktives Nettobeispiel, ohne weitere Fallkosten. Der Bestatter muss die vereinbarte Leistung zu diesem Preis anbieten. Der Deckungsbeitrag ist kein Nettogewinn.
Die Staffel richtet sich nach dem bezuschlagten Anbieterpreis.
50 % beim Zuschlag, 50 % nach erfolgreich dokumentiertem Abschluss. Transportpartner erhalten ihren vereinbarten Angebotspreis ohne Abzug.
Abholort, Ziel, Termine, Transportanforderungen und benötigte Unterlagen festhalten.
Preisrahmen setzen, Angebote prüfen und einen geeigneten Partner beauftragen.
Fahrerzuweisung, gemeldeten Transportstatus und Abweichungen am Fall verfolgen.
Empfänger, Unterlagen, Bestätigungen und Unterschrift für die Abschlussübergabe dokumentieren.
IMTO ist europaweit ausgerichtet. Ob passende Angebote vorliegen und ein Transport durchführbar ist, wird für die konkrete Anfrage geklärt.
Sie können zunächst einen extern vergebenen Fall oder Teiltransport über IMTO vorbereiten. Die ersten Pilotfälle werden persönlich begleitet; Umfang und Kosten werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Sie geben den Orientierungsrahmen beziehungsweise das Maximalbudget vor. Transportpartner kalkulieren ihre Angebote selbst. Sie prüfen die eingehenden Angebote und entscheiden über die Vergabe. Ein Budget ist keine Zusage, dass ein Anbieter zu diesem Preis übernimmt.
Sie sehen dokumentierte Meldungen der Beteiligten. Das ist keine automatische GPS-Ortung. Die Verlässlichkeit des Verlaufs hängt von zeitnahen und vollständigen Meldungen ab.
IMTO Network · Europaweit ausgerichtet
Fragen Sie einen Dispositionszugang an. Nennen Sie Ihre Organisation, eine typische Relation und wie oft Sie Transporte extern vergeben. Nach persönlicher Prüfung besprechen wir einen geeigneten ersten Fall.
Übermitteln Sie im öffentlichen Antrag keine personenbezogenen Falldaten oder Dokumente Verstorbener.